Reanimation an jugendlicher Puppe bei medizinischen Notfall

Aus- und Fortbildung zum Betriebssanitäter (§ 27, DGUV Vorschrift 1)

In größeren Betrieben oder Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotential sind speziell ausgebildete Betriebssanitäter vonnöten, um bei Unfällen schnell vor Ort zu helfen.

Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben mit

  • mehr als 1500 anwesenden Versicherten
  • mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert,
  • mehr als 100 anwesende Versicherte auf Baustellen.

Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang.

Hier werden Maßnahmen der erweiterten Erste-Hilfe ausgebildet, so wie der Einsatz von Beatmungsbeutel, Sauerstoffbehandlung und Absaugpumpe geschult. Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben DGUV Grundsatz 304-002 der Berufsgenossenschaft.

Alle 3 Jahre ist eine Fortbildung, zum Erhalt des Betriebssanitäter, erforderlich.

 

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